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aspUraclip – Mini-Inhalator

13.02.2024

Die Höhle der Patente

DE102012011435A1 betrifft ein Inhalationsgerät, das in der Nase befestigt werden kann, um eine komfortable Anwendung mit minimaler Atembeeinträchtigung zu ermöglichen. Das zugrunde liegende Problem besteht darin, ein Inhalationsgerät bereitzustellen, das die zu inhalierenden Wirkstoffe effektiv abgibt, dabei jedoch wenig Beschwerden verursacht und das Atmen so gering wie möglich einschränkt.

Der besondere Kniff dabei ist (siehe Fig. 3 aus DE102012011435A1), dass das Inhalationsgerät ein Gehäuse 3.1 mit zwei beabstandeten Aufnahmen für mit speicherndem Material gefüllte Wirkstoffspeicher 3.2 und ein elastisches U-förmiges Verbindungselement 3.3 für diese Wirkstoffspeicher 3.2 aufweist.

Das Gehäuse 3.1 und das Verbindungselement 3.3 positionieren die Wirkstoffspeicher 3.2 an der Nasenscheidewand, sichern sie mit minimalem Druck und gewährleisten eine komfortable Befestigung.

Fig. 3 aus DE102012011435A1

Das Gehäuse ist miniaturisiert, um den Hauptstrom der Atemluft entlang den Nasenschleimhäuten zu leiten und das Atmen so wenig wie möglich zu beeinträchtigen.

Dagegen ist es im nächstliegenden Stand der Technik D2 (DE19814324C1) unmöglich, eine u-förmige Hülsenverbindung (vgl. Fig. 1 in D2) auszubilden, da ansonsten die (offenen) unteren Enden verschlossen wären, welche allerdings in D2 wesentlich sind, um inhalieren zu können.

Fig. 1 aus D2

Disclaimer: Der vorstehende Beitrag spiegelt die persönliche Auffassung des Autors wider. Die im Beitrag vorgenommen Einschätzungen und Ausführungen stellen keine Rechtsberatung dar und werden unter Ausschluss jeglicher Haftung zur Verfügung gestellt. Wenn Sie eine patentrechtliche Prüfung Ihres Einzelfalls benötigen, so wenden Sie sich gerne an den Autor und/oder die Kanzlei KUHNEN & WACKER.

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