UPC-Abkommen von Rumänien ratifiziert
21.05.2024
Am 14. April 2024 trat das rumänische Gesetz 81/2024 in Kraft, mit dem das Übereinkommen über ein einheitliches Patentgericht (EPGÜ) offiziell ratifiziert wurde.
Gemäß Artikel 89(2) des EPGÜ wird diese Ratifizierung am ersten Tag des vierten Monats nach Hinterlegung der Ratifizierungsurkunde beim Generalsekretariat des Rates der Europäischen Union wirksam. Falls Rumänien diese Urkunde zeitnah hinterlegt, könnte das Land bereits am 1. September 2024 Vertragsmitglied werden.
Mit diesem Beitritt wird Rumänien der 18. Vertragsstaat sein, in dem europäische Patente mit einheitlicher Wirkung zur Verfügung stehen und der ausschließlichen Zuständigkeit des EPG für Streitigkeiten im Zusammenhang mit Verletzung und Ungültigkeit unterliegen werden.
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