Waffengleichheit oder Kartellrechtsverstoß?
18.06.2024
Die Verwendung von 4G oder 5G in Smartphones oder Autos erfordert die Lizenzierung tausender Patente.
Nun können diese Autohersteller gemeinsam über Mobilfunk-Patentrechte verhandeln, was Ihre Position in FRAND Verhandlungen stärken könnte.
Das Bundeskartellamt hat den Autobauern Volkswagen, BMW und Mercedes sowie dem Stahlkonzern ThyssenKrupp grünes Licht für gemeinsame Verhandlungen über bestimmte Mobilfunk-Patentrechte gegeben. Das Amt dulde den Start der „Automotive Licensing Negotiation Group", teilte das Bundeskartellamt am 10. Juni 2024 mit. Die Gruppe sei für weitere Unternehmen aus der Autobranche offen.
Die Verwendung von 4G oder 5G in Smartphones oder Autos erfordere die Lizenzierung tausender Patente, sagte Kartellamtschef Andreas Mundt.
Gegen die Verhandlungsgruppe gebe es keine durchgreifenden Bedenken, solange diese sich auf nicht automobilspezifische Standards beschränke und offen für weitere Mitglieder bleibe.
Die Autobranche mache nur einen Anteil von weniger als 15 Prozent bei den entsprechenden Mobilfunk-Lizenzen aus, zudem machten die Lizenzkosten für die betroffenen Patente nur einen geringen Anteil der Produktionskosten eines Fahrzeugs aus, begründete das Kartellamt seine Entscheidung.
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