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Vole Light –
Die versenkbare
Gartenleuchte

13.05.2025

Die Höhle der Patente

In der siebten Folge der dreizehnten Staffel der VOX-Gründershow „Die Höhle der Löwen“ (DHDL) am 15. Mai 2023 präsentierte Joachim Wendel die innovative Gartenleuchte Vole Light. Die versenkbare Leuchte überzeugte durch ihre hohe Lichtstärke, Robustheit und die Möglichkeit der App-Steuerung.

Vole Light betrifft eine Gartenleuchte, die vollständig im Boden versenkt werden kann und dadurch eine aufgeräumte Optik und eine hohe Lichtausbeute bietet. Die Leuchte beseitigt jegliche Stolperfallen oder Hindernisse im Garten. Durch ihre individuelle Steuerung und Einstellungsmöglichkeiten per App, bietet die Vole Light eine vielseitige Nutzung. Zudem kann die Gartenleuchte per App, Taster oder Programmierung individuell gesteuert werden, und auch von Mährobotern bzw. Rasenmähern befahren werden.

Die Teilnahme an der TV-Show „Die Höhle der Löwen“ bietet Start-ups eine einzigartige Plattform, um ihre Produkte einem breiten Publikum vorzustellen und potenzielle Investoren zu gewinnen. Dieser Auftritt kann als bedeutender Katalysator für den Unternehmenserfolg wirken. Durch die Ausstrahlung in der Prime-Time erreichen Gründer Millionen von Zuschauern. Selbst ohne einen Deal profitieren viele Start-ups von dieser erhöhten Sichtbarkeit, die oft in gesteigerten Verkaufszahlen resultiert. Zahlreiche Unternehmen haben nach ihrem Auftritt bei DHDL nachhaltigen Erfolg erzielt.

Die Idee hinter Vole Light

Joachim Wendel und seine Söhne erkannten, dass herkömmliche Gartenleuchten oft Hindernisse darstellen und bei Aktivitäten im Garten beschädigt werden können. Um dieses Problem zu lösen, entwickelten sie die „Rise & Shine“-Rasenleuchten, die vollständig im Boden versenkbar sind und sich bei Bedarf ein- und ausfahren lassen. Dies gewährleistet eine hindernisfreie Nutzung des Gartens und schützt die Leuchten vor Beschädigungen.

Bestehende Lösungen im Bereich Gartenleuchten

Der Markt für Gartenleuchten ist vielfältig und bietet eine breite Palette an Beleuchtungslösungen, die verschiedene Anforderungen und ästhetische Wünsche erfüllen. Hier eine ausführlichere Betrachtung der gängigsten Leuchtenarten:

  1. Wegeleuchten: Wegeleuchten sind die klassische Wahl zur Beleuchtung von Gehwegen, Einfahrten und Gartenpfaden. Sie dienen in erster Linie der Orientierung und Sicherheit, insbesondere bei Dunkelheit. Durch ihre meist niedrige bis mittlere Höhe spenden sie ausreichend Licht, ohne zu blenden. Viele Modelle sind in einem modernen, minimalistischen Design gehalten, das sich unauffällig in den Garten integriert. Einige Varianten sind sogar mit Bewegungsmeldern ausgestattet, um Energie zu sparen und nur bei Bedarf Licht zu spenden.
  1. Solarleuchten: Solarleuchten sind besonders umweltfreundlich, da sie ihre Energie über integrierte Solarzellen direkt aus Sonnenlicht beziehen. Sie sind kabellos, wodurch sie flexibel und ohne aufwändige Installation im Garten platziert werden können. Moderne Solarleuchten sind oft mit LED-Technologie ausgestattet, die für eine lange Lebensdauer und hohe Lichtausbeute sorgt. Neben den klassischen Standleuchten gibt es auch Solarspots oder schwimmende Solarleuchten, die Wasserflächen effektvoll beleuchten.
  1. Wandleuchten: Wandleuchten werden an Außenwänden von Häusern, Garagen oder Schuppen angebracht. Sie dienen nicht nur der Beleuchtung von Eingangsbereichen oder Terrassen, sondern auch der Sicherheit, indem sie dunkle Stellen im Garten ausleuchten. Viele Modelle verfügen über ein schlichtes, modernes Design, das sich optisch gut an Gebäude anpasst. Einige Ausführungen sind mit Dämmerungssensoren ausgestattet, sodass sie sich automatisch bei Einbruch der Dunkelheit einschalten.
  1. Bodenstrahler: Bodenstrahler sind eine beliebte Wahl, um Akzente im Garten zu setzen. Sie werden bündig oder leicht erhaben im Boden installiert und beleuchten gezielt bestimmte Objekte wie Bäume, Büsche oder Gartenskulpturen. Mit schwenkbaren Strahlern lassen sich Lichtkegel individuell ausrichten, um eine dramatische Wirkung zu erzielen. Einige Modelle bieten Farbwechsel-Optionen, die per Fernbedienung oder App gesteuert werden können, um die Lichtstimmung anzupassen.
  1. Lichterketten: Lichterketten sind vor allem für dekorative Zwecke beliebt. Sie schaffen eine gemütliche und stimmungsvolle Atmosphäre, beispielsweise bei Gartenpartys oder in lauen Sommernächten. Ob in Bäumen, an Zäunen oder unter Pergolen – sie verleihen dem Garten ein verspieltes oder romantisches Flair. Es gibt sie in zahlreichen Varianten, von klassischen weißen Lichtern bis hin zu farbigen oder sogar solarbetriebenen Ausführungen.

Weitere Entwicklungen und Trends

Neben diesen klassischen Typen gibt es eine zunehmende Nachfrage nach smarten Gartenbeleuchtungslösungen. Smarte Leuchten lassen sich per App steuern, bieten Timer-Funktionen und können sogar mit Sprachassistenten wie Alexa oder Google Home vernetzt werden. Auch nachhaltige Materialien und recycelbare Designs rücken verstärkt in den Fokus der Hersteller.

Diese Vielfalt zeigt, dass es für nahezu jeden Zweck und Geschmack passende Gartenleuchten gibt – von der funktionalen Wegbeleuchtung bis hin zur stilvollen Akzentuierung von Gartenbereichen.

Was macht Vole Light besonders?

Vole Light kombiniert die Vorteile dieser Leuchtenarten und bietet zusätzliche Funktionen:

  • Unsichtbarkeit im ausgeschalteten Zustand: Die Leuchte verschwindet vollständig im Boden und hinterlässt eine aufgeräumte Optik.
  • Hindernisfreiheit: Da sie im Boden versenkt ist, stellt sie keine Stolperfallen dar und kann problemlos von Mährobotern oder Rasenmähern überfahren werden.
  • Individuelle Steuerung: Per App, Taster oder Programmierung lässt sich die Leuchte flexibel steuern und an verschiedene Bedürfnisse anpassen.

Die Patentanmeldung (EP3891336A1)

Eine beispielhafte Besonderheit dabei ist (siehe Fig. 1 der Vole Light Patentanmeldung), dass das als versenkbare Rasenleuchte 1 bezeichnete Vole Light eine Lampenaufnahme 2 hat, die an einem Ende 21 einen Antrieb 4 und am anderen Ende 22 eine dieses andere Ende 22 vollständig umlaufende Heizwendel 6 aufweist.

[Fig. 1 der Vole Light Patentanmeldung]

[Fig. 4 der D2]

Stand der Technik D2 (US5425595A)

Der Stand der Technik zeigt ähnliche vollständig versenkbare Pop-Up Landschaftslichter, die allerdings eine anders geartete Enteisung aufweisen (vgl. „heating unit 74“ in Fig. 4 der D2).

Daneben besitzt die Vole Light Patentanmeldung weitere Besonderheiten, die sich von den üblichen Techniken aus dem Stand der Technik unterscheiden, z.B. Anspruch 10 der Vole Light Patentanmeldung, nach dem die Lampenaufnahme 2 einen Entlüftungs- und Entwässerungskanal umfasst, welcher einen Innenendabschnitt der Lampenaufnahme mit einem Außenendabschnitt der Lampenaufnahme verbindet.

Hierin wurde von der Prüfungsabteilung auch der wesentliche Unterschied zum Stand der Technik gesehen – was zur Erteilung des Patents führte (siehe EP3891336B1).

Fazit

Vole Light ist ein Paradebeispiel für innovative Produktentwicklung „Made in Germany“. Die versenkbare Gartenleuchte kombiniert Funktionalität und Ästhetik auf beeindruckende Weise. Sie löst ein häufiges Problem in der Gartenbeleuchtung: Die Balance zwischen praktischer Nutzung und optischer Integration. Während herkömmliche Leuchten oft Hindernisse oder unschöne Elemente im Garten darstellen, verschwindet Vole Light elegant im Boden, wenn sie nicht gebraucht wird.

Dank ihrer robusten Bauweise ist die Leuchte nicht nur wetterbeständig, sondern auch für anspruchsvolle Gartensituationen geeignet. Die Steuerungsmöglichkeiten – ob per App, Taster oder Programmierung – ermöglichen eine flexible Anpassung an individuelle Bedürfnisse. Insbesondere die Möglichkeit, die Leuchte von Mährobotern überfahren zu lassen, hebt sie funktional von anderen Lösungen am Markt ab.

Mit Vole Light wird deutlich, wie eine clevere Verbindung aus technischer Raffinesse, Design und Nutzerorientierung neue Maßstäbe setzen kann. Für den Gartenliebhaber bedeutet dies nicht nur mehr Komfort, sondern auch ein harmonisches Gesamtbild, ohne Abstriche bei der Funktionalität.

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Disclaimer: Der vorstehende Beitrag spiegelt die persönliche Auffassung des Autors wider. Die im Beitrag vorgenommen Einschätzungen und Ausführungen stellen keine Rechtsberatung dar und werden unter Ausschluss jeglicher Haftung zur Verfügung gestellt. Wenn Sie eine patentrechtliche Prüfung Ihres Einzelfalls benötigen, so wenden Sie sich gerne an den Autor und/oder die Kanzlei KUHNEN & WACKER.

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