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Einheitliches Patentgericht startet mit Hauptsacheverhandlungen

19.04.2024

Ein weiterer Meilenstein in der noch sehr jungen UPC Geschichte

Die erste Hauptverhandlung vor dem Einheitlichen Patentgericht (UPC) wurde am 16. April 2024 von der Münchener Lokalkammer durchgeführt.

Das Gericht prüfte eine Patentverletzungsklage von KraussMaffei Extrusion gegen die Troester GmbH und war damit die erste substantielle Patentverletzungsverhandlung vor dem UPC.

Bislang haben die Abteilungen des UPC in den ersten zehn Monaten vor allem einstweilige Verfügungen und Verfahrensfragen behandelt. In diesem richtungsweisenden Verfahren hatte KraussMaffei Extrusion im Juli 2023 die Klage gegen Troester wegen des Patents EP 3 221 117, eingetragen unter der Fall-ID: ACT_528357/2023, eingereicht. Beide Unternehmen sind Wettbewerber im Bereich der Reifenlaufflächenherstellung.

Die frühe Anberaumung der Anhörung ergab sich aus der Entscheidung von Troester, auf eine Widerklage auf Nichtigerklärung zu verzichten und sich stattdessen auf eine anhängige Beschwerde gegen das Patent beim Europäischen Patentamt (EPA) zu konzentrieren.

Es wird erwartet, dass die Beschwerdekammern des EPA bis Ende Juli eine Entscheidung über die Beschwerde fällen werden, woraufhin die Lokalkammer in München ihr Urteil verkünden wird.

Darüber hinaus hat das UPC noch vor der Sommerpause drei weitere Verletzungsanhörungen angesetzt:

  • Philips gegen Belkin über Wifi-Technologie am 14. Mai in München,
  • Kaldewei vs. Bette über Badezimmerausstattungen in Düsseldorf am 16. Mai, und
  • Abbott vs. Dexcom über Blutzuckermessgeräte in Paris am 24. Mai

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