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Automatisches Abbuchungsverfahren:
mehr Flexibilität für die Nutzerschaft

07.03.2025

EPO News: Ab dem 1. April 2025 bietet das EPA Nutzern des AAV mehr Flexibilität bei der automatischen Gebührenzahlung.

Ab dem 1. April 2025 können die Nutzer zwischen 3 Arten von automatischen Abbuchungsaufträgen wählen, die entweder:

  • alle Gebühren,
  • alle Gebühren außer Jahresgebühren oder
  • nur Jahresgebühren

abdecken.

Damit wird es möglich sein, dass sich verschiedene Personen die Zuständigkeit für die Entrichtung der Jahres- und der Verfahrensgebühren für eine Anmeldung teilen und dabei gleichzeitig die Vorteile der automatischen Abbuchung nutzen können. Zuvor war eine Einschränkung des automatischen Abbuchungsverfahrens auf bestimmte Gebührenarten nicht möglich.

Nach ihrer Einführung können die verschiedenen Arten von automatischen Abbuchungsaufträgen in der Zentralen Gebührenzahlung beantragt werden.

Siehe auch: Automatisches Abbuchungsverfahren: mehr Flexibilität für die Nutzerschaft | epo.org

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